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Beschlussvorschläge des Fachausschusses "Seelsorge und Beratung" Bochum für die Kreissynode Bochum

"Homosexuelle in der Kirche"
  1. Die Kreissynode Bochum stellt fest, daß es unterschiedliche Formen menschlicher Beziehung gibt. Homosexualität und Heterosexualität haben das gleiche Recht, gelebt zu werden. Sie versteht Kirche als Glaubensgemeinschaft heterosexuell und homosexuell begabter Frauen und Männer. Sie verpflichtet sich, auch weiterhin die offene Begegnung mit homosexuellen Frauen und Männern zu suchen.

  2. Die Kreissynode Bochum setzt sich dafür ein, daß homosexuelle Menschen wie ethnische, religiöse und andere soziale Minderheiten vor Diskriminierung, Hetze und Gewalt zu schützen sind. Um gleiche Bürgerrechte für Homosexuelle durchzusetzen und sicherzustellen, bittet die Kreissynode Bochum die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, sich für folgende Änderung des Artikels 3, Absatz 3 des Grundgesetzes einzusetzen: »Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner sexuellen Orientierung, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.«

  3. Tausende von homosexuellen Frauen und Männern wurden von den Nazis in Konzentrationslager verschleppt und dort ermordet. Die Kreissynode Bochum bittet die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, sich dafür einzusetzen, daß die überlebenden Opfer entschädigt werden.

  4. Die Kreissynode setzt sich dafür ein, daß die gesetzlichen Grundlagen für die gesellschaftliche Gleichberechtigung homosexueller Menschen geschaffen werden. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften müssen die gleichen Möglichkeiten zur rechtlichen Ausgestaltung ihrer Lebensgemeinschaften erhalten wie heterosexuelle Paare. Dazu gehören auch der Abbau von Benachteiligungen in der Arbeitswelt, im Mietrecht und im Erbrecht sowie ein Asylrecht für Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung verfolgt werden.

  5. Die Kreissynode Bochum fordert die Kirchenleitung und die Landessynode auf, ein Gesetz zu erarbeiten und zu verabschieden, um die offenen und versteckten Diskriminierungen insbesondere bei Einstellungen und Kündigungen homosexueller kirchlicher MitarbeiterInnen zu beenden: Homosexualität ist kein Kündigungsgrund.

  6. Die Kreissynode beruft eineN BeauftragteN des Kirchenkreises für die Belange homosexueller Menschen. DieseR Beauftragte soll den Diskussionsprozeß um "Homosexualität und Kirche" weiter auf den Weg bringen und neue Impulse setzen. Sie/Er soll AnsprechpartnerIn im Kirchenkreis für Homosexuelle und ihre Familien sein. Die Kreissynode garantiert allen KandidatInnen für diese Beauftragung, daß ihnen keine beruflichen Nachteile hieraus erwachsen.

  7. Die Kreissynode bittet die Landeskirche, eine Beauftragte/einen Beauftragten für die Gleichstellung von homosexuellen Menschen zu benennen. An allen Beratungen zum Thema 'Homosexualität' sollen Betroffene beteiligt werden.

  8. Die Kreissynode Bochum befürwortet die kirchliche Segnung gleichgeschlechtlicher Paare und bittet die Kirchenleitung und die Landessynode, Segnungsgottesdienste in die seelsorgerliche Verantwortung der Presbyterien zu stellen. *

  9. Die Kreissynode bittet den theologischen Ausschuß der Landeskirche, ein agendarisches Formular für Segnungsgottesdienste zu entwerfen.

  10. Zur weiteren Diskussion soll den Gemeinden die "Vorlage des Ständigen Ausschusses an die Landessynode" der Ev. Kirche im Rheinland: "Sexualität und Lebensformen sowie Trauung und Segnung" zur Verfügung gestellt werden.

* Der Kreissynodalvorstand erweiterte am 17. 7. 96 den Beschlußvorschlag 8. Damit Menschen in verschiedenen Situationen gesegnet werden können (z.B. unter jungen und alten Menschen), sollen Segnungsgottesdienste nicht nur für Homosexuelle, sondern grundsätzlich erarbeitet werden. Deshalb schlägt er folgende Formulierung vor: »Die Kreissynode befürwortet die Segnung von Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen und bittet die Landessynode, Segnungsgottesdienste in die Verantwortung der Presbyterien zu stellen. ...«

 

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Last Recent Revision: 13.06.2006 | Michael