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Stellungnahme der Kreissynode Dortmund-Nordost zu Fragen der Homosexualität vom 24.Juni 1996

Die Kreissynode Dortmund-Nordost bittet die Landessynode, sich mit dem Thema "Homosexualität und Kirche" zu beschäftigen.

Die Kreissynode nimmt wie folgt zum Thema Stellung:

Die Kreissynode Dortmund-Nordost stellt fest, daß die christlichen Kirchen eine erhebliche Mitschuld und Verantwortung an der Ausgrenzung von Lesben und Schwulen tragen. Darum ist es ihr ein besonderes Anliegen, nach neuen Wegen im Zusammenleben von Lesben, Schwulen und Heterosexuellen zu suchen.

"Nach fast zwei Jahrtausenden schlimmster (manchmal sehr sublimer) Demütigungen und (z. T. blutigen) Verfolgungen homosexuell liebender Menschen durch die Kirche - bis in die Gegenwart - ist ein deutlicher Bußakt nötig, der eine neue Praxis im Zusammenleben mit homosexuell liebenden Menschen eröffnet." (Aus der Handreichung der Evangelischen Kirche im Rheinland)

l. Homosexualität als gleichberechtigte Lebensform

1.1. Die Kreissynode Dortmund-Nordost erkennt Homosexualität und Heterosexualität als gleichberechtigte Lebensformen an. Sie versteht Kirche als Glaubensgemeinschaft heterosexuell und homosexuell orientierter Frauen und Männer. Sie schafft die Voraussetzung für offene Begegnung mit Lesben und Schwulen. Sie setzt sich für ihre Gleichberechtigung ein und dafür, daß Lesben und Schwule wie ethnische, religiöse und andere soziale Minderheiten vor Diskriminierung, Hetze und Gewalt zu schützen sind.

1.2. Die Kreissynode fordert die Kirchenleitung und die Landessynode auf, ein Gesetz zu erarbeiten und zu verabschieden, um die offenen und versteckten Diskriminierungen insbesondere bei Einstellungen und Kündigungen von lesbischen und schwulen kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu beenden.

1.3. Die Kreissynode beruft eine Beauftragte / einen Beauftragten des Kirchenkreises für die Belange von Lesben und Schwulen. Diese / dieser Beauftragte soll den Diskussionsprozeß um "Homosexualität und Kirche" weiter auf den Weg bringen und neue Impulse setzen. Sie / er soll Ansprechpartnerin / -partner im Kirchenkreis für Lesben, Schwule und deren Familien sein.

1.4. Die Kreissynode bittet die Verbandsvertretung und den Vorstand der Vereinigten Kirchenkreise Dortmund-Lünen, in Anbindung an das Referat für gesellschaftliche Verantwortung eine Beauftragte / einen Beauftragten zu benennen, die / der den Diskussionsprozeß im Bereich der Vereinigten Kirchenkreise koordiniert.

2. Segnungsgottesdienste

Die Kreissynode befürwortet die kirchliche Segnung lesbischer und schwuler Paare und bittet die Kirchenleitung und die Landessynode, Segnungsgottesdienste in die seelsorgerliche Verantwortung der Presbyterien zu stellen.

Die Kreissynode bittet den theologischen und den liturgischen Ausschuß der Landeskirche, ein agendarisches Formular für Segnungsgottesdienste insbesondere lesbischer und schwuler Paare zu entwerfen.

3. Gesellschaftspolitische Forderungen

3.1. Die Kreissynode bittet die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und des Landtages NRW, sich dafür einzusetzen, daß die gesetzlichen Grundlagen für die gesellschaftliche Gleichberechtigung von Lesben und Schwulen geschaffen werden.

Gleichgeschlechtliche Partnerschaften müssen die gleichen Möglichkeiten zur rechtlichen Ausgestaltung ihrer Lebensgemeinschaften erhalten wie heterosexuelle Paare.

Dazu gehören unter anderem:
- die Öffnung des Eherechts
- das Adoptionsrecht
- der Abbau von Benachteiligungen in der Arbeitswelt, im Mietrecht und im Erbrecht
- ein Asylrecht für Menschen, die auf Grund ihrer sexuellen Identität verfolgt werden.

3.2. Um gleiche Bürgerrechte von Lesben und Schwulen durchzusetzen und sicherzustellen, bittet die Kreissynode Dortmund-Nordost die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und des Landtages NRW, sich für eine umfassende Antidiskriminierungsgesetzgebung und für folgende Änderung des Artikels 3, Absatz 3 des Grundgesetzes einzusetzen : "Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner sexuellen Identität, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."

3.3. Lesbische Frauen und schwule Männer wurden von den Nationalsozialisten in Konzentrationslager verschleppt und dort ermordet. Die Kreissynode Dortmund-Nordost bittet die Angeordneten des Deutschen Bundestages sich dafür einzusetzen, daß die Überlebenden Opfer entschädigt werden.

 

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Last Recent Revision: 13.06.2006 | Michael